Die Ombudspersonen für die Ethischen Grundsätze und ihre Aufgaben

Die Rolle der Ombudspersonen für die Ethischen Grundsätze ist in den "Leitlinien für ethische Grundsätze des KIT" festgelegt. Sie haben folgende Aufgaben:

  • Mitglieder, Angehörige und Gremien des KIT beraten und in Konfliktsituationen vermitteln (dabei können fachkundige Berater/Beraterinnen hinzugezogen werden)
  • Sich mit anderen Ombudspersonen und Kommissionen des KIT abstimmen und dort einbringen, soweit ethische Grundsätze berührt werden
  • Bei Fragen von grundsätzlicher Bedeutung oder in einzelnen, nicht gütlich lösbaren Konfliktfällen die Ethikkommission des KIT anrufen
  • Jährlicher Bericht an den KIT-Senat