Forschungskooperationen

  

Spitzenforschung und (internationale) Kooperation sind untrennbar miteinander verbunden. Aus ethischer Sicht bergen diese Chancen und Risiken für die Forschenden selbst, aber auch die Gesellschaft der Kooperationsländer und die (globale) Umwelt. Diese müssen sorgfältig gegeneinander abgewogen werden.

Stellungnahme der KIT-Ethikkommission zur Forschungskooperation im In- und Ausland

Karlsruhe, Dezember 2024

Die Ethikkommission nimmt zu der im Oktober 2024 durch ein Bündnis von Angehörigen und Mitgliedern des KIT verbreiteten Aufforderung, Forschungskooperationen mit israelischen Forschungseinrichtungen und Forschungsgruppen kritisch zu prüfen, wie folgt Stellung:


Die Freiheit von Wissenschaft und Lehre ist in Artikel 5 Absatz 3 des Grundgesetzes verbrieft. Diese Forschungsfreiheit umfasst auch das Anrecht Forschender, ihre Kooperationspartner selbst wählen dürfen. Eingeschränkt werden kann die Forschungsfreiheit durch gesetzliche Regelungen, wenn etwa andere verfassungsrechtlich geschützte Güter – beispielsweise die Menschenwürde oder der Schutz von natürlichen Lebensgrundlagen – durch Ziele, Methoden oder Ergebnisse der Forschung verletzt würden. Aus dieser großen Freiheit, die jeder und jedem einzelnen Forschenden durch das Grundgesetz gewährt wird, erwächst eine gleichermaßen große Verantwortung für das eigene Handeln und die Folgen des eigenen Handelns.


Als Ethikkommission des KIT möchten wir der uns übertragenen Aufgabe gerecht werden, den Dialog und Diskurs zu ethisch herausfordernden Fragen zu fördern. Wir fordern daher alle Angehörigen und Mitglieder des KIT an dieser Stelle dazu auf, ihre Freiheiten zu reflektieren und sich ihrer Verantwortung für das eigene Forschungshandeln und die Folgen der eigenen Forschung ausdrücklich bewusst zu machen. Die aktuellen Leitlinien für ethische Grundsätze des KIT in der Fassung vom 22. Juli 2024 geben hierfür wertvolle Impulse.


Wir sind als Ethikkommission davon überzeugt, dass alle Forschenden am KIT bei der Wahl ihrer Kooperationspartner größte Sorgfalt walten lassen und das geltende Recht beachten. Sofern keine diesbezüglichen, eindeutigen rechtlichen Regelungen getroffen sind, bleibt die Entscheidung, ob eine Forschungskooperation den Handlungsmaximen der Leitlinien für die ethischen Grundsätze des KIT entspricht, immer Gegenstand einer Einzelfallprüfung.


Wir sind des Weiteren davon überzeugt, dass bewusst eingegangene, vertrauensvolle Forschungskooperationen – auch und gerade in problematischen Zeiten und mit Partnern aus der gesamten Welt – letztlich zur Bewältigung globaler Herausforderungen für die Menschheit beitragen werden. Sollten jedoch bei bestehenden oder geplanten Forschungskooperationen mit Personen, Gruppen, Institutionen oder Einrichtungen im In- und Ausland ethische Bedenken bestehen bzw. entstehen – etwa durch Änderungen in der weltpolitischen Lage –, stehen die Ombudspersonen für die Ethischen Grundsätze sowie die Ethikkommission des KIT allen Forschenden und insbesondere den verantwortlichen Projektleiterinnen und Projektleitern beratend zur Seite.

Die Ethikkommission des KIT