Die Ombudspersonen und ihre Aufgaben

Die Rolle der Ombudspersonen für die Ethischen Grundsätze ist in den "Leitlinien für ethische Grundsätze des KIT" festgelegt. Sie haben folgende Aufgaben:

  • Mitglieder, Angehörige und Gremien des KIT beraten und in Konfliktsituationen vermitteln (dabei können fachkundige Berater/Beraterinnen hinzugezogen werden)
  • Sich mit anderen Ombudspersonen und Kommissionen des KIT abstimmen und dort einbringen, soweit ethische Grundsätze berührt werden
  • Bei Fragen von grundsätzlicher Bedeutung oder in einzelnen, nicht gütlich lösbaren Konfliktfällen die Ethikkommission des KIT anrufen
  • Jährlicher Bericht an den KIT-Senat