Ethikvotum für DFG-Anträge

Allgemeines Vorgehen

Für viele Forschungsprojekte, deren Finanzierung bei der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) beantragt werden soll, verlangt die DFG teilweise bereits für die Antragstellung ein Ethikvotum. Häufig liegen in dieser Projektphase jedoch noch nicht alle Unterlagen vor, welche einen Einblick in die relevanten Forschungspraktiken ermöglichen würden, die üblicherweise von der Ethikkommission des KIT geprüft werden (z.B. genaue Planung des experimentellen Aufbaus, exakte Gruppenbeschreibung der Teilnehmenden etc.). In diesen Fällen besteht die Möglichkeit, dass die Ethikkommission ein Votum ausstellt mit der Auflage, das Projekt zu einem späteren Zeitpunkt (nach Bewilligung und Ausarbeitung der experimentellen Phase) nochmal vorzulegen.

Der Ablauf ist dabei ähnlich zur Einreichung eines „normalen“ Ethikantrags (vgl. Antragsverfahren):

  1. Entscheiden Sie, welche Form von Antrag Sie stellen möchten.
  2. Überprüfen Sie, ob in Ihrem Forschungsvorhaben datenschutzrechtliche Vorschriften zu beachten sind. Falls Sie noch keine Angaben zum genauen Umgang mit personenbezogenen Daten machen können, vermerken Sie dies bitte im Antragsformular (z.B. als Kommentar) und informieren Sie uns bei der Einreichung. Eine Prüfung durch DSB ist in diesem Fall zunächst (!) nicht nötig.
  3. Füllen Sie das Antragsformular vollständig aus (Unterschrift nicht vergessen!).
  4. Senden Sie das ausgefüllte Formular im PDF-Format an die E-Mail-Adresse kommission∂ethik.kit.edu.
  5. Sie erhalten von uns eine Antragsnummer und die Bestätigung, in welcher Sitzung Ihr Forschungsvorhaben begutachtet wird.
  6. Das Ethikvotum erhalten Sie i.d.R. etwa eine Woche nach dem Sitzungstermin per E-Mail.
Wichtige Hinweise

Bitte beachten Sie folgende Formalia:

  1. Im Feld 1.A muss unbedingt die Person als Projektleitung angegeben werden, die den Antrag bei der DFG stellt, da das Schreiben der Ethikkommission auf diese Person ausgestellt wird.
  2. Im Feld 2.A muss als Studientitel der Titel des DFG-Antrags eingetragen werden. Setzen Sie sich hierfür ggf. über den Hinweis hinweg, dass Sie max. 10 Wörter eintragen sollen!
  3. Die DFG akzeptiert nur Stellungnahmen von Ethikkommissionen, die nicht älter als zwei Jahre sind.
Weitere Schritte nach Finanzierungszusage

Nach Bewilligung der Finanzierung durch die DFG konkretisieren Sie Ihre Projektplanung. Sobald Sie die Projektplanung soweit abgeschlossen haben, dass Sie in absehbarer Zeit mit der Datenerhebung beginnen werden, reichen Sie das Vorhaben erneut ein – bestenfalls als Änderungsantrag.