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Antragsverfahren

Anträge an die Ethikkommission des KIT zur Beurteilung von Forschungsvorhaben

Die Ethikkommission nimmt Stellung zu einzelnen Forschungsvorhaben, wenn sie Anlass zu ethischen Bedenken geben könnten oder der Wunsch nach einer ethischen Überprüfung geäußert wird. Ein positives Votum der Ethikkommission wird häufig etwa für Drittmittelanträge oder die intendierte Veröffentlichung von Forschungsergebnissen vorausgesetzt.

Um einen entsprechenden Antrag an die Ethikkommission zu stellen, ist das entsprechende Antragsformular (siehe unten unter „Antragsformulare“) auszufüllen, und im PDF-Format zusammen mit weiteren relevanten Unterlagen (z. B. Fragebögen, Einverständniserklärungen, Probandeninformationen etc.) in Form von Einzel-PDFs fristgerecht bei der Organisationsverantwortlichen, Valerie Boda, einzureichen.

Falls im Forschungsvorhaben personenbezogene Daten verarbeitet werden, muss gemäß Art. 38 Abs. 1 DS-GVO der bzw. die Datenschutzbeauftragte frühzeitig eingebunden werden. Zuständig ist das Team der der Stabsstelle Datenschutz (DSB) (Hinweise: Ein bloßer Eintrag im eVV ist nicht ausreichend. Bitte reichen Sie für die datenschutzrechtliche Überprüfung bearbeitbare Word-Dokumente ein.) Bitte beachten Sie, dass DSB bei einer hohen Anzahl von Anträgen und je nach Komplexität des Sachverhalts eine längere Prüfungszeit (mindestens drei Wochen) benötigt und berücksichtigen Sie dies entsprechend bei Ihrer Zeitplanung (vgl. Antragsfristen).

Für Fragen zum Antragsprozess sowie rund um die Organisation der Ethikkommission wenden Sie sich gerne an Valerie Boda.