Was ist (besorgniserregende) sicherheitsrelevante Forschung?

Informationsmaterial im Rahmen der Drittmittelanzeige des Karlsruher Instituts für Technologie (KIT)

Definition

Die Leitlinien für ethische Grundsätze des Karlsruher Instituts für Technologie (KIT) orientieren sich bei der Definition des Begriffs der (besorgniserregenden) sicherheitsrelevanter Forschung an der vom Gemeinsamen Ausschuss zum Umgang mit sicherheitsrelevanter Forschung (DFG/Leopoldina) gewählten Definition:

Sicherheitsrelevante Forschung umfasst wissenschaftliche Arbeiten, bei denen die Möglichkeit besteht, dass sie Wissen, Produkte oder Technologien hervorbringen, die von Dritten missbraucht werden können, um Menschenwürde, Leben, Gesundheit, Freiheit, Eigentum, Umwelt oder ein friedliches Zusammenleben zu schädigen. Diese wird als „besorgniserregend“ bezeichnet, wenn der Missbrauch unmittelbar erfolgen kann und die möglichen Schäden erheblich sind.

Welche Fachbereiche sind betroffen?

Sicherheitsrelevante Forschung spielt in nahezu allen Wissenschaftsbereichen eine Rolle. Fallbeispiele für (besorgniserregende) sicherheitsrelevante Forschung finden sich auf der Website des Gemeinsamen Ausschusses zum Umgang mit sicherheitsrelevanter Forschung: Link zu den Fallbeispielen.

Wer kann mich am KIT beraten?

Für eine allgemeine Beratung zur Frage, ob die eigene Forschung in den Bereich der (besorgniserregenden) sicherheitsrelevanten Forschung fallen könnte, stehen am KIT die beiden Ombudspersonen für die Ethischen Grundsätze zur Verfügung.

Die Ethikkommission des KIT berät Forschende im Zusammenhang mit einzelnen Forschungsvorhaben zum Umgang mit (besorgniserregender) sicherheitsrelevanter Forschung. Insbesondere steht hier die Beratung zur Verringerung von Risiken des Missbrauchs von Forschungsleistungen im Mittelpunkt.