Wann muss ich einen Ethikantrag stellen?
Die Ethikkommission des KIT prüft Ihr Forschungsvorhaben nur auf seine ethische Unbedenklichkeit, wenn Sie dies wünschen und einen entsprechenden Antrag stellen. Ein positives Votum der Ethikkommission wird häufig etwa für Drittmittelanträge oder die intendierte Veröffentlichung von Forschungsergebnissen vorausgesetzt. Dies gilt insbesondere für Forschungsvorhaben, die mit/am Menschen arbeiten.
Auch bei sicherheitsrelevanter Forschung (wissenschaftliche Arbeiten deren Ergebnisse von Dritten zum Schaden von Menschen oder Umwelt missbraucht werden können) ist es ratsam, die Ethikkommission hinzuzuziehen. Insbesondere für Verträge mit Dritten (z.B. Auftragsforschung, Kooperationen) ist es teilweise erforderlich, dass die ethische Unbedenklichkeit durch die Ethikkommission bescheinigt wird.
Gerne beraten Sie die Ombudspersonen für die Ethischen Grundsätze oder das Büro für Gute wissenschaftliche Praxis und Ethische Grundsätze zur Frage, ob ein Ethikantrag gestellt werden sollte.
Wichtig: Die Ethikkommission prüft nur Forschungsvorhaben auf ihre ethische Unbedenklichkeit, bei denen noch nicht mit der Datenerhebung begonnen wurde!
Auch bei sicherheitsrelevanter Forschung (wissenschaftliche Arbeiten deren Ergebnisse von Dritten zum Schaden von Menschen oder Umwelt missbraucht werden können) ist es ratsam, die Ethikkommission hinzuzuziehen. Insbesondere für Verträge mit Dritten (z.B. Auftragsforschung, Kooperationen) ist es teilweise erforderlich, dass die ethische Unbedenklichkeit durch die Ethikkommission bescheinigt wird.
Gerne beraten Sie die Ombudspersonen für die Ethischen Grundsätze oder das Büro für Gute wissenschaftliche Praxis und Ethische Grundsätze zur Frage, ob ein Ethikantrag gestellt werden sollte.
Wichtig: Die Ethikkommission prüft nur Forschungsvorhaben auf ihre ethische Unbedenklichkeit, bei denen noch nicht mit der Datenerhebung begonnen wurde!
