Antragsverfahren
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Entscheiden Sie, welche Form von Antrag Sie stellen möchten:
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Die übliche Form sind „Einzelprojekte“. Falls Einzelprojekte aufeinander aufbauen, kann im Feld „Folgeantrag“ der Zusammenhang zwischen den Projekten dargestellt werden.
Vereinfachtes Beispiel für aufeinanderfolgende Einzelprojekte: Es wird eine App entwickelt, die Nutzer*innen zum Lachen bringen soll. Hierfür wird in Interviews sondiert, was Proband*innen witzig finden und dies in einer App umgesetzt. Das Ergebnis ist eine funktionsfähige App. (≙ Projekt 1) Diese App soll nun durch Feedback verschiedener Gruppen von Proband*innen evaluiert werden. (≙ Projekt 2)
Zusammenhang von Projekt 1 und Projekt 2: Das Studiendesign von Projekt 2 kann von der Ethikkommission nur beurteilt werden, wenn bekannt ist, welche Inhalte den Proband*innen durch die App gezeigt werden. Dies funktioniert erst, wenn die funktionsfähige App als Ergebnis vorliegt. Projekt 2 ist daher ein Einzelprojekt und ein Folgeprojekt von Projekt 1. -
Unter „Studienserien“ werden Projekte verstanden, die aus verschiedenen Einzelprojekten zusammengesetzt sind, deren Ergebnisse sich jedoch nicht gegenseitig bedingen.
Vereinfachtes Beispiel für eine Studienserie: Eine Gruppe Proband*innen soll für Teilprojekt 1 je fünf Minuten laufen und fünf Minuten Rad fahren, für Teilprojekt 2 soll ihr räumliches Sehen getestet werden. Die Ergebnisse aus beiden Teilstudien fließen in die Ergebnisse der Studienserie ein. Während der Arbeit an der Studienserie wird klar, dass man noch den Ruhepuls erheben möchte, um das Ergebnis der Studie zu verbessern – für dieses zusätzliche Teilprojekt wird ein Ethikantrag mit dem entsprechenden Formular eingereicht.
Zusammenhang der Teilprojekte: Die Teilprojekte sind unabhängig voneinander, d.h. keines der Teilprojekte baut auf das nächste auf; die Ergebnisse aller Teilprojekte fließen in ein Gesamtergebnis.
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Überprüfen Sie, ob in Ihrem Forschungsvorhaben datenschutzrechtliche Vorschriften zu beachten sind. (Hilfestellung bietet der „interactive Virtual Assistant“ iVA 1.) Falls ja, finden Sie unten im Abschnitt „Datenschutzrechtliche Prüfung für Ethikanträge“ weitere Informationen.
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Füllen Sie das Antragsformular vollständig aus (Unterschrift nicht vergessen!). Legen Sie den Fokus auf die Beschreibung von Nutzen und Risiko Ihres Forschungsvorhabens – sowohl für beteiligte Personen, die Gesellschaft als Gesamtes als auch die Umwelt. Beschreiben Sie, welche ethischen Risiken Sie aus welchen Gründen eingehen (müssen), um die gewünschten Forschungsergebnisse zu erhalten. Beschreiben Sie das Forschungsdesign Ihres Vorhabens möglichst konkret („Antragsprosa“ vermeiden!); bedenken Sie dabei, dass die Mitglieder der Ethikkommission u.U. fachfremd sind und daher eventuell mehr Hintergrundinformationen benötigen.
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Senden Sie das ausgefüllte Formular sowie alle weiteren, aussagekräftig benannten Unterlagen (z. B. Fragebögen, Einverständniserklärungen, Probandeninformationen etc.) in Form von Einzel-PDFs fristgerecht per E-Mail an kommission∂ethik.kit.edu.
Bitte beachten: Fertigen Sie auch von Dokumenten, die Proband*innen nur online zur Verfügung gestellt werden (z.B. Online-Umfragen), PDF-Versionen an. Sie erleichtern damit die Aktenführung und Archivierung. -
Sie erhalten von der Organisationsverantwortlichen eine Antragsnummer und die Bestätigung, in welcher Sitzung Ihr Forschungsvorhaben begutachtet wird.
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Das Ethikvotum erhalten Sie i.d.R. etwa eine Woche nach dem Sitzungstermin per E-Mail. Bitte achten Sie darauf, etwaige Auflagen so zügig wie möglich zu erfüllen.
